VertriebsvertragDer nachfolgende lebensmittelrechtliche Vertriebsvertrag kann als Grundlage für die Entwicklung eines detaillierten Vertrags verwendet werden. Vertriebsvertrag für Lebensmittel
Zwischen: [Name des Herstellers/Lieferanten], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Lieferant“ genannt), und [Name des Vertriebspartners], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Vertriebspartner“ genannt), wird folgender Vertrag geschlossen:
PräambelDer Lieferant produziert und/oder handelt mit Lebensmitteln (im Folgenden „Produkte“), die unter Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften hergestellt wurden. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, diese Produkte zu vermarkten und zu vertreiben. Ziel ist eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Zusammenarbeit.
§ 1 Vertragsgegenstand- Der Lieferant verpflichtet sich, dem Vertriebspartner die Produkte gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu liefern.
- Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Produkte in seinem Vertriebsgebiet gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu vertreiben.
- Dieser Vertrag umfasst folgende Produkte:
- [Beschreibung der Produkte, z. B. „tiefgekühlte Backwaren“, „Milchprodukte“, „pflanzliche Proteinprodukte“].
§ 2 Rechte und Pflichten des LieferantenProduktsicherheit: - Der Lieferant gewährleistet, dass die Produkte gemäß den lebensmittelrechtlichen Anforderungen, insbesondere der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung), hergestellt wurden.
- Der Lieferant stellt die vollständige Rückverfolgbarkeit der Produkte sicher.
Dokumentation und Konformitätserklärungen: - Bereitstellung von Spezifikationen, Nährwertangaben, Allergeninformationen und Konformitätserklärungen gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (LMIV).
Verpackung und Kennzeichnung: - Lieferung der Produkte in ordnungsgemäß gekennzeichneter Verpackung, die den Anforderungen der LMIV und der EU-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (Lebensmittelkontaktmaterialien) entspricht.
Lieferpflicht: - Rechtzeitige Lieferung der Produkte in der vereinbarten Menge, Qualität und Verpackung an den Vertriebspartner oder an dessen Kunden.
Unterstützung: - Bereitstellung von Schulungsmaterialien, Marketingunterlagen und technischen Informationen, die den Vertrieb der Produkte erleichtern.
§ 3 Rechte und Pflichten des VertriebspartnersEinhaltung der gesetzlichen Vorschriften: - Der Vertriebspartner verpflichtet sich, alle geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften beim Transport, der Lagerung und dem Vertrieb der Produkte einzuhalten.
Transport und Lagerung: - Sicherstellung, dass die Produkte unter den vorgeschriebenen Bedingungen (z. B. Kühlkette, Hygienestandards) transportiert und gelagert werden.
- Beispiel: Tiefkühlprodukte müssen bei max. -18°C gelagert und transportiert werden.
Marketing und Werbung: - Der Vertriebspartner verpflichtet sich, keine irreführenden Angaben über die Produkte zu machen. Insbesondere sind die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zu beachten.
Informationspflicht: - Der Vertriebspartner informiert den Lieferanten unverzüglich über Beanstandungen oder Reklamationen, die von Kunden oder Behörden gemeldet werden.
Vertriebsexklusivität (optional): - Der Vertriebspartner erhält das exklusive Recht, die Produkte in [Region/Land] zu vertreiben.
§ 4 Anforderungen je LebensmittelartFrischeprodukte (z. B. Fleisch, Fisch, Milch): - Kühlkette: Max. Lagertemperatur: [z. B. 4°C].
- Haltbarkeitsangaben: Der Vertriebspartner stellt sicher, dass Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum aus dem Verkehr gezogen werden.
Tiefkühlprodukte: - Temperatur: Max. -18°C während Lagerung und Transport.
- Verpackungsintegrität: Beschädigte Verpackungen sind unverzüglich auszusondern.
Haltbare Produkte (z. B. Konserven, Trockenprodukte): - Lagerung: Trocken, kühl und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt.
- Kennzeichnung: Korrekte Angaben zu Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Allergeninformationen.
Getränke und flüssige Produkte: - Reinheit: Frei von Fremdkörpern und Trübungen, die nicht den Produktspezifikationen entsprechen.
- Verpackung: Beschädigte Flaschen oder Dosen dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.
Spezialprodukte (z. B. Bio-Produkte, vegane Produkte): - Zertifizierungen: Der Vertriebspartner muss sicherstellen, dass entsprechende Nachweise (z. B. Bio-Siegel) vorgelegt werden können.
§ 5 Qualitätskontrolle und ReklamationenWareneingangskontrolle: - Der Vertriebspartner überprüft die Produkte bei Lieferung auf Menge, Qualität und Verpackung. Beanstandungen sind dem Lieferanten innerhalb von [z. B. 5 Werktagen] schriftlich mitzuteilen.
Reklamationen: - Der Vertriebspartner ist verpflichtet, Kundenreklamationen unverzüglich an den Lieferanten weiterzuleiten.
Rückrufaktionen: - Im Fall eines Produktrückrufs kooperieren beide Parteien, um die betroffenen Produkte schnellstmöglich aus dem Verkehr zu ziehen. Die Kosten trägt der Verursacher des Rückrufs.
§ 6 Vergütung und ZahlungsbedingungenVergütung: - Der Vertriebspartner zahlt dem Lieferanten [z. B. eine pauschale Vergütung, prozentuale Umsatzbeteiligung oder Preis pro Einheit].
Zahlungsmodalitäten: - Rechnungsstellung erfolgt [monatlich/bei Lieferung], Zahlungsziel: [z. B. 30 Tage nach Rechnungsstellung].
Sonderkosten: - Zusätzliche Kosten für besondere Anforderungen (z. B. Expresslieferungen) werden gesondert berechnet.
§ 7 HaftungHaftung des Lieferanten: - Der Lieferant haftet für Mängel, die auf die Produktion, Verpackung oder Lagerung vor der Lieferung zurückzuführen sind.
Haftung des Vertriebspartners: - Der Vertriebspartner haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport, Lagerung oder Vertrieb entstehen.
Produkthaftung: - Beide Parteien arbeiten zusammen, um Schäden im Rahmen der Produkthaftung zu minimieren.
§ 8 Vertragslaufzeit und KündigungLaufzeit: - Der Vertrag beginnt am [Datum] und gilt für [z. B. 1 Jahr].
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um [z. B. 1 Jahr], sofern keine der Parteien mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] schriftlich kündigt.
Außerordentliche Kündigung: - Jede Partei kann den Vertrag fristlos kündigen bei:
- Wesentlichen Vertragsverletzungen.
- Rechtsverstößen, die den Vertrieb der Produkte beeinträchtigen.
§ 9 VertraulichkeitBeide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen über die Produkte und Geschäftsbedingungen nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 10 SchlussbestimmungenRechtswahl: - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand: - Für Streitigkeiten ist [Ort] zuständig.
Salvatorische Klausel: - Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Unterschriften Lieferant: [Name, Unterschrift, Datum] Vertriebspartner: [Name, Unterschrift, Datum]
Erläuterung und AnpassungsmöglichkeitenFlexibilität für verschiedene Lebensmittelarten: - Zusätzliche Klauseln können für spezifische Produkte ergänzt werden, z. B. Bio-Produkte, Allergene, Novel Foods oder Health Claims.
Internationale Vertriebsrechte: - Anpassung an internationale Vorschriften, z. B. Lebensmittelstandards des Codex Alimentarius oder länderspezifische Anforderungen.
Vertriebsexklusivität: - Möglichkeit, dem Vertriebspartner exklusive Rechte für bestimmte Regionen oder Kanäle einzuräumen.
Digitaler Vertrieb: - Berücksichtigung von E-Commerce-spezifischen Anforderungen (z. B. Darstellungspflichten nach LMIV).
Mit diesen Anpassungen eignet sich der Vertrag für eine Vielzahl von Lebensmitteln und Vertriebssituationen. |