Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

Kanzlei  Rechtsanwälte  Markenschutz  Patentschutz  Kontakt  Datenschutz  Impressum
 

 

 

Lebensmittelrecht Anwalt Fachanwalt Lebensmittelhygiene recht lfgb lmbg lebensmittelkennzeichnungs kennzeichnungspflichten diätvo anwalt fachkanzlei Kosmetikrecht Futtermittelrecht Verkehrsfähigkeit prüfen Vertrag erstellen Lebensmittelliefervertrag Herstellungsvertrag

 

 

 

 

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart
 

 Lebensmittelrecht   Produkteinstufung   Lebensmittelkennzeichnungsrecht   Lebensmittelherstellung   Lebensmittelnachhaltigkeit   Bio-Lebensmittel   Deutsches Lebensmittelbuch   Lebensmittelverpackung   Novel Food   Kosmetikrecht   Compliance   Schadensersatz   Produkthaftung   Futtermittelrecht   Zusatzstoffe   Lebensmittelwerbung   Health Claims   Lebensmittelkrisen   Vertragsmuster

 

Startseite
 

:  Lebensmittelrechtler  :  Entscheidungen
 

Onlineberatung  
 

Anwalt für Lebensmittelrecht Kosmetikrecht Pharmarecht Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln Lebensmittelsicherheit und lebensmittelrechtliches Krisenmanagement Rückruf von Lebensmitteln Rücknahme Information der Öffentlichkeit Bio-Lebensmittel, Brot und Backwaren, diätetische Lebensmittel, Fleisch, Wurstwaren, Geflügel, Getränke, Käse, Kaugummi,  Milch , Milcherzeugnisse, Mineralwasser, Tafelwasser, Nährstoffe, Nahrungsergänzungsmittel, Säuglingsnahrung, Kleinkindernahrung, Tee, Teigwaren, Wein Fachanwalt, MLM-Recht

 

 

 

Lebensmittelrechtler
Produkteinstufung
Lebensmittelrecht
Lebensmittelherstellung
Lebensmittelkennzeichnungsrecht
Besondere Lebensmittel
LMiV
Bio-Lebensmittel
Deutsches Lebensmittelbuch
Lebensmittelverpackung
Lebensmittelkontaktmaterial
Kosmetikrecht
Deutsche KosmetikV
INCI/CAS/EC
Lebensmittelnachhaltigkeit
Zusatzstoffe
Nahrungsergäzungsmittelrecht
NEM-Kennzeichenrecht
NEM-Positivliste HCVO
Diätrecht/FSG
Novel Food
Futtermittelrecht
Tierische Nebenprodukte
Lebensmittelwerbung
Health Claims
MLM-Recht
Heilmittelrecht
Lebensmittelkrisen
Weinrecht
Lebensmittelbehörde/BLE
Bedarfsgegenstände
BedarfsgegenständeVO
Kunststoff-Positivliste
Agrarrecht
Produkthaftung
Schadensersatz
Compliance
Lebensmittelrechtsverletzung
Leistungen
Vertragsmuster
Abmahnung Lebensmittelrecht
Forschung und Entwicklung
Internetvertriebsvertrag
Liefervertrag
Lizenzvertrag
Lohnherstellervertrag
Produktionsvertrag
Rahmenvertrag
Qualitätsvereinbarung
Vertriebsvertrag
Rechtsrahmen
Lebensmittelgesetz
Kanzlei
Rechtsanwälte
Vergütung
Kontakt
Entscheidungen
Bios Naturprodukte
Neuartige Lebensmittel
LCarnitin II
Knoblauchkapseln
Fitness-Produkt
Doc Morris
Muskelaufbaupräparate
LFGB Strafrecht
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
Leipzig
München
Stuttgart
Onlineberatung
Impressum
Datenschutz
AGB

 

 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@lebensmittelrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@lebensmittelrechtler.de

 

 

 

Entscheidungen

Im Lebensmittelrecht haben verschiedene Gerichte bedeutende Entscheidungen getroffen, die die Auslegung und Anwendung von Vorschriften wie der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), der Health-Claims-Verordnung (HCVO), der Diätverordnung, Regelungen zu Zusatzstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), Novel Food, dem Weinrecht, Compliance, Lebensmittelkrisen, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln betreffen. Im Folgenden werden einige dieser Entscheidungen mit Angabe des Gerichts, Datums und Aktenzeichens vertieft dargestellt.

1. Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2022, Rs. C-595/21

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass der Begriff „Produktname“ in Anhang VI Teil A Nr. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) und die „Bezeichnung des Lebensmittels“ in Artikel 17 LMIV dieselbe Bedeutung haben. Dies bedeutet, dass die besonderen Kennzeichnungsvorschriften für den „Produktnamen“ auch für die „Bezeichnung des Lebensmittels“ gelten. Im konkreten Fall ging es um die Kennzeichnung des Produkts „BiFi The Original Turkey“, bei dem die Austauschzutat in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen angegeben werden musste.

FGVW

2. Health-Claims-Verordnung (HCVO)

EuGH, Urteil vom 6. September 2012, Rs. C-544/10

In der Rechtssache Deutsches Weintor eG gegen Land Rheinland-Pfalz entschied der EuGH, dass die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“ eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO darstellt. Solche Angaben sind nur zulässig, wenn sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen, insbesondere wenn sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und zugelassen sind.

3. Diätverordnung

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Juli 2013, Az. 3 C 23.12

Das BVerwG entschied, dass ein Produkt nur dann als diätetisches Lebensmittel eingestuft werden kann, wenn es aufgrund seiner besonderen Zusammensetzung oder Herstellungsweise für die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse einer bestimmten Personengruppe geeignet ist. Im vorliegenden Fall wurde die Einstufung eines Produkts als diätetisches Lebensmittel abgelehnt, da es nicht den spezifischen Anforderungen entsprach.

4. Zusatzstoffe

EuGH, Urteil vom 12. März 1987, Rs. 178/84

In der Rechtssache Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland befasste sich der EuGH mit dem deutschen Reinheitsgebot für Bier, das den Zusatz von Stoffen in Bier verbot. Der Gerichtshof stellte fest, dass dieses Verbot eine unzulässige Handelsbeschränkung darstellt und nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies führte zu einer Anpassung der nationalen Vorschriften an die europäischen Regelungen.

5. Nahrungsergänzungsmittel (NEM)

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 16. April 2015, Az. I ZR 27/14

Der BGH entschied, dass die Aufnahme eines Nahrungsergänzungsmittels in den Novel-Food-Katalog die nationalen Gerichte nicht bindet. Zudem stellte er fest, dass aus dem Status „FS“ (Further Assessment) im Novel-Food-Katalog nicht folgt, dass das Produkt bereits vor dem 15. Mai 1997 in der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde.

NWB Datenbank

6. Novel Food

EuGH, Urteil vom 9. November 2016, Rs. C-448/14

In der Rechtssache Davitas GmbH gegen Stadt Aschaffenburg entschied der EuGH, dass ein Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurde, als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) einzustufen ist. Für das Inverkehrbringen solcher Lebensmittel ist eine Zulassung gemäß der Novel-Food-Verordnung erforderlich.

7. Weinrecht

EuGH, Urteil vom 7. Mai 2009, Rs. C-150/08

In der Rechtssache Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH gegen Österreichischer Rundfunk entschied der EuGH, dass nationale Vorschriften, die den Vertrieb von Weinen mit bestimmten geografischen Angaben beschränken, mit dem EU-Recht vereinbar sein können, sofern sie dem Schutz der Verbraucher und der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen.

8. Compliance

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 9. Mai 2017, Az. KZR 39/16

Der BGH betonte die Bedeutung von Compliance-Systemen in Unternehmen. Er stellte fest, dass ein funktionierendes Compliance-System ein Indiz dafür sein kann, dass ein Unternehmen seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist. Im vorliegenden Fall ging es um die Haftung eines Unternehmens für Kartellverstöße seiner Mitarbeiter.

9. Lebensmittelkrisen

EuGH, Urteil vom 5. Mai 1998, Rs. C-157/96

In der Rechtssache Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gegen Mars GmbH entschied der EuGH, dass die Mitgliedstaaten im Falle einer Lebensmittelkrise Maßnahmen ergreifen dürfen, die den freien Warenverkehr beschränken, sofern diese Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich und verhältnismäßig sind.

10. Bedarfsgegenstände

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 17. Oktober 2013, Az. I ZR 173/12

Der BGH entschied, dass die Kennzeichnung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, klar und verständlich sein muss. Im vorliegenden Fall ging es um die Kennzeichnung von Grillanzündern, bei denen unklar war,

Nach Themen sortierte Urteile - zumindest in Leitsätzen - sind auf den folgenden Seiten dargestellt. Neben den Leitsätzen finden sich teils Sachverhaltszusammenfassungen sowie Urteilsanmerkungen. Anmerkungen geben unsere Auffassung wieder und können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Bedenken Sie bitte stets, dass jedem Urteil, selbst einem höchstrichterlichen, ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegt. Verallgemeinerungen sind daher in der Regel weder möglich noch sinnvoll. Vielmehr erscheint häufig eine Überprüfung des individuellen Sachverhalts sinnvoll. Eine solche Prüfung kann ein Anwalt Ihres Vertrauens leisten.

Entscheidungen zum Lebensmittelrecht (mit Gesundheitsrecht, Arzneimittelrecht):

  • Nach EuGH vom 30. April 2009 C27/08 - Bios Naturprodukte ist Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG geänderten Fassung dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der in einer bestimmten Dosierung eine physiologische Wirkung hat, kein Funktionsarzneimittel ist, wenn es in Anbetracht seiner Wirkstoffdosierung bei normalem Gebrauch gesundheitsgefährdend ist, ohne jedoch die menschlichen physiologischen Funktionen wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen zu können.
     
  • Gemäss EuGH vom 15. Januar 2009 C383/07 - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten: Der Umstand, dass alle Zutaten eines Lebensmittels für sich genommen die Voraussetzung des Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 258/97 erfüllen oder unbedenklich sind, reicht nicht dafür aus, die Anwendung dieser Verordnung auf das erzeugte Lebensmittel auszuschließen. Die Entscheidung, ob dieses als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung Nr. 258/97 einzustufen ist, ist von der zuständigen nationalen Behörde für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Merkmale des Lebensmittels und des Herstellungsverfahrens zu treffen. Ausschließlich außerhalb Europas erworbene Erfahrungen hinsichtlich der Unbedenklichkeit eines Lebensmittels reichen nicht für die Feststellung aus, dass dieses unter die Gruppe der Lebensmittel fällt, die im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung Nr. 258/97 „erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten können“.
     
  • Nach BGH URTEIL I ZR 61/05 26. Juni 2008 - LCarnitin II gilt folgendes für die Abgrenzung Nahrungsmittel/ Arzneimittel: a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu be-einflussen (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Tz. 60 und 61 - Knoblauchkapseln). b) Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoffwechsel erzielt wird (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Tz. 67 und 68 - Knoblauchkapseln).
     
  • BGH BESCHLUSS 3 StR 526/07 vom 27. März 2008 - LFGB
     
  • EuGH (Erste Kammer) C-319/05 Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland vom 15.11.2007 - Knoblauchkapseln : Ein Erzeugnis wird dann im Sinne der Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel „als Mittel zur Heilung oder zur Verhütung von menschlichen Krankheiten bezeichnet“, wenn es, gegebenenfalls auf dem Etikett, dem Beipackzettel oder mündlich, ausdrücklich als ein solches „bezeichnet“ oder „empfohlen“ wird sowie stets dann, wenn bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass das Erzeugnis in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse. Mangels Erfüllung der in Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 2001/83 festgelegten Kriterien lässt sich als Arzneimittel nach der Bezeichnung im Sinne dieser Richtlinie nicht ein Knoblauchpräparat in Form von Kapseln einstufen, das – sei es auf dem Etikett, durch die Angaben auf der Verpackung oder in sonstiger Weise – weder als ein Mittel zur Heilung oder zur Verhütung von menschlichen Krankheiten bezeichnet noch als ein solches empfohlen wird und dessen Aufmachung keinen Aspekt aufweist, der bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher ein Vertrauen wie dasjenige hervorrufen könnte, das Arzneimittel normalerweise erwecken, so dass die Aufmachung als Kapseln der einzige Aspekt des Erzeugnisses ist, der für seine Einstufung als Arzneimittel nach der Bezeichnung sprechen könnte. Die einem Erzeugnis gegebene äußere Form kann nämlich, auch wenn sie ein wichtiges Indiz für die Absicht des Verkäufers oder Herstellers ist, das Erzeugnis als Arzneimittel in den Handel zu bringen, kein allein ausschlaggebendes Indiz sein, da andernfalls bestimmte Nahrungsmittel erfasst würden, die herkömmlicherweise in ähnlicher Form wie Arzneimittel aufgemacht sind. Die Kapselform ist jedoch nicht für Arzneimittel spezifisch, da zahlreiche Lebensmittel ebenfalls in dieser Form angeboten werden, um dem Verbraucher ihren Verzehr bequemer zu machen. Dieses Indiz kann folglich allein nicht genügen, um einem Erzeugnis die Eigenschaft eines Arzneimittels nach der Bezeichnung zu verleihen.
     
  • Abgrenzung Lebensmittel vs. Arzneimittel zugunstem Letzterem im Fall eines Fittness-Produkts (Beschluss des OLG Celle vom 24.06.1999 zu 13 O 320/98).
     
  • DocMorris (EuGH): Das deutsche Verbot der Internetapotheke ist hinsichtlich des Versandhandels mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten europarechtswidríg.
     
  • Musikelaufbaupräparate (BGH I ZR 34/01 - Muskelaufbaupräparate wg. UWG § 1; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5, §§ 21, 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6a; HWG § 3a; LMBG § 1 Abs. 1, EWGRL 65/65 Art. 1 Nr. 2; EGRL 83/2001 Art. 1 Nr. 2, Art. 128; EGRL 7/97 Art. 14; EG VO 178/2002 Art. 2 Abs. 3 Buchst. d ): Die Abgrenzung der Arznei- von den Lebensmitteln steht auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff.

 Impressum AGB Datenschutz  Lebensmittelrecht lfgb Heilmittelrecht Anwalt alkoholische Getränke Lebensmittelskandal Rechtsanwalt Lebensmittelsicherheit  nährwertbezogene Angaben gesundheitsbezogene Aussagen Complaint Management Compliance Lebensmittelrecht Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsstoffen Kennzeichnung von Lebensmitteln Lebensmittelherstellerrecht Lebensmuittelvertriebsrecht Lebensmittelwerberecht Heilmittelwerberecht geografische Herkunftsangaben bei Lebensmitteln  Lebensmittelhygiene Diätlebensmittel  Lebensmittel MLM-Recht Multi Level Marketing Alternative Heilmittel drucken Heilmittelwerberecht Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz DiätVO HygieneVO  haccp Qualitätssicherung Zusatzstoffrecht  Enzyme Aromen  Lebensmittelkennzeichnung LMIV Zutatenliste Mindesthaltbarkeitsdatum , kosmetische Mittel, Arzneimittelrecht und Chemikalienrecht Fachkanzlei  Lebensmittelbedarfsgegenstände Verbraucherprodukte Spielzeugrecht Textilienrecht Produktsicherheit Verantwortung Haftung Risikobewertung Lebensmittelmärkte  Verordnung (EG) Nr. 178/2002  Lebensmittelrecht  speichern  lebensmittelrechtlich Anwalt Hannover Lebensmittel Pharmarecht Kosmetikrecht Etikettierung von lebensmitteln health claims functional food novel food beschwerdemanagement rückruf prüfung anwalt Medizinprodukten, Lebensmittelbranche, Lebensmittel, Lebensmittelrecht, Arzneimittel, Arzneimittelrecht, Arzneimittelbranche, Kosmetik, Kosmetika, Kosmetische Mittel, Apotheke, Apothekenrecht, Nahrungsergänzungsmittel, Nahrungsergänzung, Functional Food, Novel Food, LMBG, AMG, Zusatzstoffe, Kennzeichnung, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Ãœberwachung, öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, gentechnisch Wettbewerb, Marken, IT, Pharmarecht, Wettbewerbrecht, Markenrecht öffentliches Wirtschaftsrecht zurück MPG Medizinprodukt Arzneimittel Lebensmittel owi hygienevo kennzeichenrecht lebensmittelverpackung lebensmittelkennzeichenvo rechtsanwalt Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB  LebensmittelinformationsVO LMIV 1169/2011  Rechtsanwalt Lebensmittel Verordnung (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel Health Claims-VO  Lebensmittelhersteller Lebensmittelunternehmer Lebensmittelkette  Kosmetikrecht KosmetikVO Kosmetikprodukt kosmetische Mittel Anfrage

 

Vor den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Hannover Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Lebensmittelrecht LMIV Rechtsanwalt Anwalt Braunschweig Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Lebensmittel Lebensmittelkennzeichnung Lebensmittelvertriebsrec ht Rechtsanwalt Anwalt Hamburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Lebensmittelrecht Lebensmittelvertrag prüfen Kartellrecht Preisabsprachen Rechtsanwalt Anwalt Bremen Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Oldenburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Oldenburg

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Kosmetikrecht Kosmetik Rechtsanwalt Anwalt Osnabrück Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Osnabrück

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Bielefeld Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Bielefeld

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Rechtsanwalt Lebensmittelrecht Anwalt Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Rechtsanwalt Lebensmittelrecht Apothekenrecht Anwalt Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Göttingen Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Göttingen

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf Essen Bonn Aachen Lebensmittelrecht

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Köln Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Rechtsanwalt Lebensmittelrecht Anwalt München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München  Freising Fürstenfeldbruck

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Rechtsanwalt Lebensmittelrecht Anwalt Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Nahrungsergänzungsmittel Anwalt Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701